Die Regeln zur wörtlichen Rede im Detail
Regeln
Die Regeln bezüglich der Zeichensetzung bei der wörtlichen Rede sind nicht schwer. Man muss sie nur einmal verinnerlicht haben. Dies gilt jedenfalls für den normalen Gebrauch.
Probleme ergeben sich regelmäßig dann, wenn der Autor/die Autorin von einem eingeschobenen Begleitsatz ausgeht, obwohl es sich um einen nachgestellten handelt, an den sich eine weitere wörtliche Rede anschließt. Ein weit verbreiteter Fehler ist es auch, innerhalb der wörtlichen Rede mehrere Sätze zu verwenden. Das ist, wenn ein Begleitsatz vorhanden ist, falsch. Selten kommt es vor, dass der Begleitsatz selbst ein Frage-, Ausrufe- oder Aufforderungssatz ist. Die daraus folgende Zeichensetzung kann man durchaus als gewöhnungsbedürftig empfinden. Schließlich gibt es noch die wörtliche Rede in der wörtlichen Rede, die aber ebenfalls keinerlei Schwierigkeiten bereithält.
Die Zeichensetzung hängt vom Vorhandensein und gegebenenfalls von der Stellung des Begleitsatzes ab.
Kein Begleitsatz
„Liebst du mich noch?“
„Na klar!“
„Dann bin ich ja beruhigt.“
„Gott sei Dank! Können wir jetzt essen? Ich habe Hunger.“
Verfügt die wörtliche Rede über keinen Begleitsatz, ist lediglich zu beachten, dass alles, was tatsächlich gesprochen wird, in Anführungszeichen steht. Hier sind auch mehrere Sätze innerhalb der wörtlichen Rede möglich.
Vorangestellter Begleitsatz
Lucas meinte: „Ich glaube, ich habe einen Pickel auf der Nase.“
Julia antwortete: „Zeig mal her!“
Lucas fragte: „Und, ist es schlimm?“
„Ja, der Pickel ist so groß wie ’ne Tomate. Hast du einen Abdeckstift? So kannst du auf keinen Fall das Haus verlassen!“
Lucas stöhnte: „Weiß nicht!“, und ging ins Bad.
Nach der Einleitung der wörtlichen Rede steht immer direkt, also ohne Leerzeichen, ein Doppelpunkt, gefolgt von einem Leerzeichen und dem öffnenden Anführungszeichen.
Es folgt die wörtliche Rede (mit großem Anfangsbuchstaben!), die mit einem Anführungszeichen abgeschlossen wird. Satzzeichen der eigentlichen wörtlichen Rede bleiben erhalten und werden vor dem schließenden Anführungszeichen gesetzt. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Punkt, eine Frage- oder ein Ausrufezeichen handelt.
Achtung! Wenn ein vorangestellter Begleitsatz verwendet wird, können innerhalb der Anführungszeichen nicht mehrere Sätze stehen. Die wörtliche Rede stellt einen Nebensatz dar, so dass die Satzkonstruktion nach dem ersten Satzzeichen innerhalb der wörtlichen Rede endet. Es ist also nach dem Satzzeichen ein schließendes Anführungszeichen zu setzen. Um diese Problematik zu umgehen, kann man den Begleitsatz einfach weglassen (siehe viertes Beispiel).
Geht der Satz nach der wörtlichen Rede weiter, ist nach dem schließenden Anführungszeichen ein Komma zu setzen (siehe letztes Beispiel).
Was ist eigentlich mit dem Satzzeichen des Begleitsatzes? Handelt es sich beim Begleitsatz, wie meist, um einen Aussagesatz, entfällt das Satzzeichen, so dass nach den abschließenden Anführungszeichen die Satzkonstruktion beendet ist.
Selten ist der Begleitsatz selbst eine Frage, ein Ausruf oder eine Aufforderung. Dazu unten unter „der besondere Begleitsatz“.
Nachgestellter Begleitsatz
„Da sieht man gar nichts“, erklärte Julia.
(Achtung: Bei einem Aussagesatz entfällt der Punkt innerhalb der wörtlichen Rede.)
„Bist du blind?“, fragte Lucas patzig.
„Stell Dich nicht so an!“, polterte Julia.
„So ein Mist!“, fluchte Lucas. „Ich gehe gleich in die Apotheke. Brauchst du irgendwas?“
Die eigentliche wörtliche Rede wird immer mit einem Komma nach dem schließenden Anführungszeichen vom Begleitsatz abgetrennt.
Ist die wörtliche Rede eine Frage, soll das Komma stehen. Dies gilt analog für Ausrufe und Aufforderungen. Es bleibt somit bei der Regel, dass die wörtliche Rede mit einem Komma abzutrennen ist.
Das Satzzeichen der wörtlichen Rede bleibt nur erhalten, wenn es sich um einen
Handelt es sich jedoch bei der eigentlichen wörtlichen Rede um einen Aussagesatz, wird der Punkt weggelassen (siehe Beispiel 1).
Umfasst die wörtliche Rede mehrere Sätze, können diese nicht durch einen gemeinsamen Begleitsatz beendet werden. Vielmehr ist es zwingend erforderlich, nach dem ersten Satz den Begleitsatz folgen zu lassen, um sodann die wörtliche Rede wieder aufzunehmen. Dies hat seine Ursache wiederum in der Funktion der wörtlichen Rede als Nebensatz.
Eingeschobener Begleitsatz
„Ich brauche“, jammerte Lucas, „eine Anti-Pickel-Creme.“
„Meinst du“, wollte Julia wissen, „das hilft so schnell?“
„Wenn nicht“, brummte Lucas, „bring ich mich um!“
Wird der Begleitsatz in die wörtliche Rede eingeschoben, so ist er durch Kommas abzutrennen. Die Kommas stehen außerhalb der Anführungszeichen (häufige Fehlerquelle!).
Die Satzzeichen der wörtlichen Rede bleiben erhalten. Zu beachten ist aber, dass es sich nur dann um einen eingeschobenen Begleitsatz handelt, wenn die wörtliche Rede aus einem Satz besteht. Denklogisch kann somit der erste Teil der wörtlichen Rede nie mit einem Punkt (der sich auch sonst regeltechnisch verbietet), Frage- oder Ausrufezeichen versehen werden.
Der zweite Teil der wörtlichen Rede ist dagegen zwingend mit einem Satzzeichen, gefolgt vom schließenden Anführungszeichen zu beenden.
Achtung: Nicht bei jeder unterbrochenen wörtliche Rede handelt es sich um einen eingeschobenen Begleitsatz.
Der „unechte“ eingeschobene Begleitsatz
„Komm jetzt her!“, rief Lucas. „Was glaubst du eigentlich, wer du bist?“
„Da ist ein kleiner Pickel“, meinte Julia. „Hast du den schon gesehen?“
„Wo bleibst du denn?“, fragte Lucas. „Ich hab nicht ewig Zeit!“
Handelt es sich beim ersten Teil der wörtlichen Rede um einen abgeschlossenen Satz, gelten die Regeln der einfachen wörtlichen Rede. Der Begleitsatz ist dann nicht eingeschoben, sondern lediglich nachgestellt. Der vermeintlich zweite Teil der wörtlichen Rede ist dann eine eigenständige wörtliche Rede ohne Begleitsatz. Redet also die gleiche Person weiter, ist genau zu prüfen, ob es sich um einen oder um zwei Sätze handelt. Nur weil die gleiche Person weiterredet, ist der Begleitsatz nicht automatisch eingeschobenen.
Nicht immer sind (Teil-)Sätze zwingend zu trennen oder zusammenzuschreiben, so dass eine Wahlmöglichkeit zwischen dem echten und dem „unechten“ eingeschobenen Begleitsatz bestehen kann.
Der besondere Begleitsatz: Frage-, Ausrufe- und Aufforderungssatz
Hat Lucas gefragt: „Ist es schlimm?“?
Sag Julia: „Bring mir sofort die Anti-Pickel-Creme!“!
Hat Lucas gesagt: „Ich habe einen Pickel auf der Nase“?
Sag Julia: „Ich liebe Dich“!
Derartige Satzkonstruktionen kommen (zurecht) selten vor, sind sie doch ein wenig umständlich und nicht gerade elegant. Ist der Begleitsatz selbst ein Frage-, Ausrufe oder Aufforderungssatz, wird er mit Frage- bzw. Ausrufezeichen nach dem abschließenden Anführungszeichen beendet. Diese Ansammlung von Satzzeichen sollte man vermeiden.
In der Regel ist der Begleitsatz ein Aussagesatz, bei dem nach den abschließenden Anführungszeichen der Punkt weggelassen wird (siehe oben: vorangestellter Begleitsatz).
Wörtliche Rede innerhalb der wörtliche Rede
Lucas berichtete: „Als wir an der Kasse standen, fragte Julia: ‚Hast du Geld dabei?‘“
Will man innerhalb der wörtlichen Rede selbst eine wörtliche Rede verwenden, gelten die gleichen Regeln wie bei der normalen wörtlichen Rede. Einzige Ausnahme ist, dass einfache Anführungszeichen verwenden werden.
Grundsätzlich sollte eine derartige Konstruktion aber vermieden werden. Das gilt insbesondere dahingehend, dass nicht einfache Anführungszeichen direkt auf doppelte Ansührungszeichen folgen (wie im Beispiel am Ende). Gegen eine kurze wörtliche Rede innerhalb einer längeren wörtlichen Rede ist nichts einzuwenden. Das sollte den Lesefluss kaum beeinflussen. Man sollte es jedenfalls nicht übertreiben, damit der Leser/die Leserin immer weiß, wer etwas sagt.
Die indirekte Rede wird regelmäßig die bessere Wahl sein, es sei denn, es kommt dem Autor/der Autorin auf den genauen Wortlaut an. Im obigen Beispiel kann man also formulieren:
Lucas berichtete: „Als wir an der Kasse standen, fragte mich Julia, ob ich Geld dabei hätte.“
Groß- oder Kleinschreibung von Anreden (Du und Sie) in wörtlicher Rede?
Lucas fragte: „Liebst du mich noch?“
Julia zischte: „Nehmen Sie Ihre Dreckspfoten da weg!“
Die Frage, ob man Anreden groß oder klein schreibt, ist nicht unumstritten. Eingedenk der neuen Regelung hinsichtlich der Schreibweise von Anreden ist wohl folgende Schreibweise anzunehmen:
Das „Du“ schreibt man in der wörtlichen Rede klein, da man selbiges nur dann groß schreibt (bzw. schreiben kann), wenn der Leser direkt angesprochen wird. Das ist bei der wörtlichen Rede kaum denkbar.
Das „Sie“ (oder Ihr, Ihre) schreibt man hingegen groß, um es als Höflichkeitsform der 2. Person Singular zu kennzeichnen und von der 3. Person Plural unterscheiden zu können. Bei der Frage „Haben Sie Geld“ fragt man die Dialogpartnerin/den Dialogpartner, ob sie/er selbst Geld hat. Anders bei der Frage „Haben sie Geld?“, bei der man etwas über dritte Personen in Erfahrung, zum Beispiel die Nachbarn, bringt.